Anwalt sprach sogar von einem sechsten „unsichtbaren Angeklagten: dem Staat”. Denn schon nach dem ersten NSU-Mord hätten bei korrekter Ermittlungsarbeit die weiteren Taten verhindert werden können.
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Anwalt sprach sogar von einem sechsten „unsichtbaren Angeklagten: dem Staat”. Denn schon nach dem ersten NSU-Mord hätten bei korrekter Ermittlungsarbeit die weiteren Taten verhindert werden können.
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